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Ausländerrecht · Verlängerungen

Verlängerung von Aufenthalt und Arbeitserlaubnis, bewilligt für vier Jahre (zweites Verfahren)

Der Bescheid

Wie der Fall geführt wurde

Eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis lief auf ihr Ablaufdatum zu. Eine Verlängerung erledigt sich nicht von selbst: Die Voraussetzungen des Organgesetzes 4/2000 und der durch Königliches Dekret 1155/2024 gebilligten Verordnung sind erneut einzeln nachzuweisen — und zwar fristgerecht. Ein schlecht belegter Punkt, und das bereits Erreichte ist verloren.

Die Kanzlei stellte die Unterlagen zusammen, prüfte sie auf Lücken und reichte den Antrag im August 2026 bei der Ausländerbehörde Madrid ein.

Die Regierungsdelegation in Madrid entschied im September 2026: 16 Tage nach Einreichung. Sie bewilligte die Verlängerung für vier Jahre.

Der Titel läuft von September 2026 bis September 2030. Vier Jahre ohne erneute Verlängerung — ein Zeitraum, auf den sich wirklich planen lässt: ein Vertrag, ein Umzug, die Daueraufenthaltserlaubnis, wenn es so weit ist.

Jeder Fall ist einzigartig: Er hängt von seinen Fakten, seinen Nachweisen und der entscheidenden Stelle ab. Das Ergebnis eines Falls nimmt das Ergebnis keines anderen vorweg, und die hier genannten Fristen sind die dieses konkreten Verfahrens: Sie werden von der Behörde bestimmt, nicht von der Kanzlei.

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