Was wir tun
- Wir klären, welches Gericht zuständig ist und welches Recht auf Ihre Sache anwendbar ist, bevor irgendetwas beginnt.
- Wir betreiben die Anerkennung und Vollstreckung im Ausland ergangener Entscheidungen in Spanien und umgekehrt.
- Wir kümmern uns um Legalisation und Apostille ausländischer Urkunden sowie um ihre beeidigte Übersetzung.
- Wir beantragen die Eintragung von im Ausland eingetretenen Ereignissen in das spanische Personenstandsregister: Eheschließungen, Geburten, Scheidungen.
- Wir werden in Erbfällen mit Vermögen oder Erben in mehr als einem Land tätig.
- Wir entwerfen internationale Verträge und legen darin von Anfang an anwendbares Recht und Gerichtsstand fest.
Womit man meistens zu uns kommt
- Eine Urkunde aus Ihrem Land, die hier an keinem Schalter angenommen wird.
- Ein im Ausland ergangenes Scheidungsurteil, das in Spanien weiterhin nicht eingetragen ist.
- Ein Nachlass, dessen Vermögen zum Teil in einem anderen Land liegt.
- Ein Vertrag mit einem ausländischen Unternehmen, das nicht mehr erfüllt.
Eine internationale Sache hängt von zwei Rechtsordnungen ab und mitunter von einem Abkommen zwischen beiden Ländern. Als Erstes sagen wir Ihnen, ob dieser Weg überhaupt besteht: es gibt Urkunden und Entscheidungen, die in Spanien schlicht keinen Anknüpfungspunkt haben, und das am ersten Tag zu wissen erspart Geld für einen verschlossenen Weg.