Was wir tun
- Wir entwerfen und prüfen Mietverträge über Wohnraum und über Gewerberäume.
- Wir machen ausstehende Mieten geltend und betreiben Räumungsverfahren.
- Wir verteidigen Mieter gegen Erhöhungen, missbräuchliche Klauseln und fehlerhaft betriebene Räumungen.
- Wir machen die Kaution und Schäden bei Beendigung des Mietverhältnisses geltend.
- Wir werden in Eigentümergemeinschaften tätig: Sonderumlagen, Bauarbeiten, Beschlüsse der Versammlung und Lärm.
- Wir prüfen den Immobilienkauf vor der Unterzeichnung, einschließlich Belastungen und Anzahlung.
Womit man meistens zu uns kommt
- Ein Mieter, der seit Monaten nicht zahlt, und ein Eigentümer, der nicht weiß, wo er anfangen soll.
- Ein Schreiben über das Vertragsende oder eine Erhöhung, die unverhältnismäßig wirkt.
- Eine Kaution, die bei der Schlüsselübergabe nicht zurückgegeben wird.
- Eine in der Versammlung beschlossene Sonderumlage, mit der man nicht einverstanden ist.
Ein Räumungsverfahren hat eigene und sehr strenge Fristen, für die betreibende ebenso wie für die betroffene Seite. Wenn Ihnen eine Klage zugestellt wurde, läuft die Frist für den Widerspruch ab diesem Tag.