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Rechtsgebiete

Verkehrsrecht und Unfälle

Nach einem Unfall nimmt der Versicherer seine eigene Bewertung vor und bietet meist eine Summe an, bevor die Verletzungen ausgeheilt sind. Wer sie annimmt, schließt die Sache ab. Unsere Arbeit besteht darin, dafür zu sorgen, dass die Verletzungen ordentlich dokumentiert und bewertet sind, bevor irgendjemand etwas unterschreibt.

Nächtlicher Verkehr auf einer Autobahn, Lichter in Bewegung

Was wir tun

  • Wir machen die Entschädigung für Verletzungen und für Sachschäden geltend.
  • Wir koordinieren die ärztliche Nachsorge und das Sachverständigengutachten, das den Anspruch trägt.
  • Wir verhandeln mit dem Versicherer und gehen vor Gericht, wenn das Angebot dem Schaden nicht entspricht.
  • Wir werden auch bei Fußgängerunfällen sowie bei Motorrad-, Fahrrad- und E-Scooter-Unfällen tätig.
  • Wir verteidigen in Verfahren wegen Straftaten gegen die Verkehrssicherheit.
  • Wir gehen gegen Bußgelder und den Entzug von Punkten vor.

Womit man meistens zu uns kommt

  • Ein kürzlich erlittener Unfall und ein Versicherer, der bereits einen Betrag angeboten hat.
  • Verletzungen, die Monate nach der Gesundschreibung noch nicht ausgeheilt sind.
  • Ein Fußgängerunfall, bei dem die Verantwortung streitig ist.
  • Ein schweres Bußgeld oder ein Punkteentzug, gegen den vorgegangen werden soll.

Unterschreiben Sie die Abfindungserklärung des Versicherers nicht, ohne dass jemand auf Ihrer Seite sie gelesen hat: einmal unterschrieben, ist die Sache abgeschlossen, auch wenn später Dauerfolgen auftreten. Die Höhe bestimmt ein gesetzlicher Bemessungsrahmen, nicht die Einschätzung dessen, der sie fordert.

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