Was wir tun
- Wir machen die Entschädigung für Verletzungen und für Sachschäden geltend.
- Wir koordinieren die ärztliche Nachsorge und das Sachverständigengutachten, das den Anspruch trägt.
- Wir verhandeln mit dem Versicherer und gehen vor Gericht, wenn das Angebot dem Schaden nicht entspricht.
- Wir werden auch bei Fußgängerunfällen sowie bei Motorrad-, Fahrrad- und E-Scooter-Unfällen tätig.
- Wir verteidigen in Verfahren wegen Straftaten gegen die Verkehrssicherheit.
- Wir gehen gegen Bußgelder und den Entzug von Punkten vor.
Womit man meistens zu uns kommt
- Ein kürzlich erlittener Unfall und ein Versicherer, der bereits einen Betrag angeboten hat.
- Verletzungen, die Monate nach der Gesundschreibung noch nicht ausgeheilt sind.
- Ein Fußgängerunfall, bei dem die Verantwortung streitig ist.
- Ein schweres Bußgeld oder ein Punkteentzug, gegen den vorgegangen werden soll.
Unterschreiben Sie die Abfindungserklärung des Versicherers nicht, ohne dass jemand auf Ihrer Seite sie gelesen hat: einmal unterschrieben, ist die Sache abgeschlossen, auch wenn später Dauerfolgen auftreten. Die Höhe bestimmt ein gesetzlicher Bemessungsrahmen, nicht die Einschätzung dessen, der sie fordert.