Was wir tun
- Wir reichen fristgerecht Stellungnahmen in Bußgeld- und Sanktionsverfahren ein.
- Wir legen Widerspruch, Aufsichtsbeschwerde und Klage vor dem Verwaltungsgericht ein.
- Wir betreiben Genehmigungen und Erlaubnisse und gehen gegen deren Ablehnung vor.
- Wir machen Amtshaftungsansprüche gegen die Verwaltung geltend.
- Wir prüfen Zustellungen darauf, ob sie ordnungsgemäß bewirkt wurden.
Womit man meistens zu uns kommt
- Ein Bußgeld, das als ungerecht empfunden wird, oder das ankam, als die Frist fast abgelaufen war.
- Eine abgelehnte Genehmigung ohne verständliche Begründung.
- Ein von der Verwaltung eröffnetes Verfahren und eine Zustellung, die nie ankam.
- Ein Schaden, verursacht durch eine öffentliche Einrichtung oder durch den schlechten Zustand einer Straße.
Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit der Zustellung, nicht mit dem Lesen. Wenn ein ungeöffneter Brief einer Behörde bei Ihnen liegt, öffnen Sie ihn und schauen Sie zuerst auf das Datum.