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Rechtsgebiete

Familien- und Erbrecht

Das sind die Angelegenheiten, in denen sich das Recht mit dem Persönlichen mischt und in denen eine Einigung meist mehr wert ist als ein Urteil. Wir arbeiten zuerst auf die Einigung hin; wenn sie nicht möglich ist, wird mit derselben Ernsthaftigkeit prozessiert. Alles, was hier besprochen wird, ist durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht geschützt.

Eine Kinderhand auf der Handfläche eines Erwachsenen

Was wir tun

  • Wir wickeln Scheidungen und Trennungen ab, einvernehmlich oder streitig.
  • Wir verhandeln und entwerfen Scheidungsfolgenvereinbarungen: Sorgerecht, Umgang, Nutzung der Wohnung.
  • Wir machen Kindes- und Ehegattenunterhalt geltend und lassen ihn abändern.
  • Wir führen Erbfälle vollständig: Erbenfeststellung, Auseinandersetzung, Annahme und Zuweisung.
  • Wir fechten Testamente an und verteidigen den Pflichtteil, wenn es angezeigt ist.

Womit man meistens zu uns kommt

  • Eine Trennung, bei der minderjährige Kinder betroffen sind und über die es keine Einigung gibt.
  • Ein Unterhalt, der nicht mehr gezahlt wird oder der der tatsächlichen Lage nicht mehr entspricht.
  • Ein Erbfall, der stillsteht, weil die Erben sich nicht einigen.
  • Ein Todesfall und eine Familie, die nicht weiß, welche Schritte in welcher Reihenfolge nötig sind.

Wenn Ihre Ehe, Ihre Scheidung oder Ihr Erbfall einen Bezug zu einem anderen Land hat, muss zuerst geklärt werden, welches Recht gilt und welches Gericht zuständig ist. Das prüfen wir als Erstes, weil es alles Weitere verändert.

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