Was wir tun
- Wir entwerfen und verhandeln Auftritts-, Tournee- und Künstlervermittlungsverträge.
- Wir prüfen die Verteilung der Verantwortung mit dem Veranstaltungsort: Kapazität, Sicherheit, Versicherung und Absage.
- Wir bereiten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sowie Visum für die auftretende Person aus dem Ausland und ihre Crew vor.
- Wir halten Urheber- und Bildrechte schriftlich fest: was danach aufgezeichnet, gesendet und veröffentlicht werden darf.
- Wir greifen ein, wenn der Auftritt platzt: Absage, höhere Gewalt und Rückerstattung der Karten.
Womit man meistens zu uns kommt
- Eine mündlich vereinbarte Tournee, Termine bereits angekündigt, kein Vertrag.
- Eine auftretende Person von außerhalb der Europäischen Union, die mit den richtigen Erlaubnissen kommen muss.
- Eine Absage und ein Streit darüber, wer was zahlt.
- Eine Konzertaufnahme, die jemand veröffentlichen will, und niemand weiß, ob er darf.
Von diesem Bereich ist die ausländerrechtliche Seite — die Erlaubnisse der auftretenden Person — das, was die Kanzlei täglich macht; die vertragliche Seite wird mit demselben Maßstab vorbereitet. Und die Fristen dieser Erlaubnisse setzt die Behörde, nicht die Kanzlei: deshalb fängt man besser damit an und nicht mit dem Plakat.