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Rechtsgebiete

Veranstaltungen und Konzerte

Ein Konzert ist ein Vertrag mit Musik darin. Hinter dem Auftritt stehen eine Vereinbarung zwischen Veranstalter und Auftretenden, ein Saal mit seinen Genehmigungen, abzurechnende Rechte und — wenn die Künstlerin oder der Künstler aus dem Ausland kommt — Erlaubnisse, die vorliegen müssen, bevor die erste Karte verkauft wird.

Bühnenscheinwerfer im Rauch eines Konzerts

Was wir tun

  • Wir entwerfen und verhandeln Auftritts-, Tournee- und Künstlervermittlungsverträge.
  • Wir prüfen die Verteilung der Verantwortung mit dem Veranstaltungsort: Kapazität, Sicherheit, Versicherung und Absage.
  • Wir bereiten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sowie Visum für die auftretende Person aus dem Ausland und ihre Crew vor.
  • Wir halten Urheber- und Bildrechte schriftlich fest: was danach aufgezeichnet, gesendet und veröffentlicht werden darf.
  • Wir greifen ein, wenn der Auftritt platzt: Absage, höhere Gewalt und Rückerstattung der Karten.

Womit man meistens zu uns kommt

  • Eine mündlich vereinbarte Tournee, Termine bereits angekündigt, kein Vertrag.
  • Eine auftretende Person von außerhalb der Europäischen Union, die mit den richtigen Erlaubnissen kommen muss.
  • Eine Absage und ein Streit darüber, wer was zahlt.
  • Eine Konzertaufnahme, die jemand veröffentlichen will, und niemand weiß, ob er darf.

Von diesem Bereich ist die ausländerrechtliche Seite — die Erlaubnisse der auftretenden Person — das, was die Kanzlei täglich macht; die vertragliche Seite wird mit demselben Maßstab vorbereitet. Und die Fristen dieser Erlaubnisse setzt die Behörde, nicht die Kanzlei: deshalb fängt man besser damit an und nicht mit dem Plakat.

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