Was wir tun
- Wir prüfen, welche Daten Ihr Betrieb verarbeitet und auf welcher Rechtsgrundlage, und erstellen das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.
- Wir verfassen Datenschutzerklärungen, Impressen, Cookie-Richtlinien und Auftragsverarbeitungsverträge.
- Wir üben für Sie die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Einschränkung und Datenübertragbarkeit gegenüber demjenigen aus, der Ihre Daten hat.
- Wir stehen Ihnen bei einer Datenschutzverletzung bei, einschließlich der Meldung an die AEPD innerhalb von 72 Stunden, wenn sie geboten ist.
- Wir reichen Beschwerden bei der spanischen Datenschutzbehörde (AEPD) ein und erwidern auf sie.
- Wir prüfen Technologieverträge: Softwareentwicklung, Hosting, Cloud-Dienste und Nutzungsbedingungen.
Womit man meistens zu uns kommt
- Ein Schreiben der spanischen Datenschutzbehörde, auf das niemand zu antworten weiß.
- Ein Betrieb, der gerade eröffnet hat und Website und Formulare in Ordnung bringen muss.
- Personenbezogene Daten im Internet, die dort nicht stehen sollten.
- Ein Technologiedienstleister, der die Daten des Unternehmens behalten hat.
Die Einhaltung des Datenschutzrechts verhindert keinen Vorfall, und keine Kanzlei kann versprechen, dass kein Bußgeld kommt. Was die vorherige Arbeit sehr wohl verändert, ist die Ausgangslage, aus der heraus geantwortet wird: ein Unternehmen, das belegen kann, was es wann getan hat, steht nicht dort, wo eines steht, das nichts schriftlich hat.