Was wir tun
- Wir klären, ob Ihre Tätigkeit nach dem Gesetz 10/2010 verpflichtet ist — die erste Frage, und sie hat nicht immer eine offensichtliche Antwort.
- Wir erstellen das Präventionshandbuch, die Richtlinie zur Annahme von Kunden und die Verfahren der Sorgfaltspflichten.
- Wir schulen das Personal und bereiten die jährliche externe Prüfung vor, wo die Vorschrift sie verlangt.
- Wir stehen bei Auskunftsersuchen und Prüfungen des SEPBLAC sowie in den daraus folgenden Sanktionsverfahren bei.
- Wir übernehmen die Strafverteidigung in Geldwäscheverfahren, ab dem Ermittlungsverfahren.
- Wir werden tätig, wenn eine Bank aufgrund ihrer internen Präventionsvorschriften Gelder sperrt oder ein Konto schließt.
Womit man meistens zu uns kommt
- Eine Bank, die eine Überweisung sperrt und einen Nachweis über die Herkunft der Mittel verlangt.
- Ein Betrieb, der gerade festgestellt hat, dass er verpflichtet ist, und nichts aufgesetzt hat.
- Ein Auskunftsersuchen des SEPBLAC mit einer Antwortfrist.
- Eine Ladung als Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen eines bestimmten Vorgangs.
Das sei ohne Umschweife gesagt: diese Kanzlei arbeitet in der Compliance und in der Verteidigung. Sie gestaltet keine Strukturen oder Vorgänge, um die Herkunft von Mitteln zu verschleiern, und nimmt ein solches Mandat nicht an. Wenn Sie hingegen belegen müssen, woher Ihr Geld stammt — gegenüber einer Bank oder gegenüber einem Gericht —, können wir Ihnen helfen; und je früher die Unterlagen geordnet werden, desto besser.