Was wir tun
- Wir prüfen Hypotheken und Darlehen auf missbräuchliche Klauseln.
- Wir fordern zu Unrecht berechnete Abschlusskosten, Zinsen und Gebühren zurück.
- Wir gehen gegen Revolving-Kreditkarten und Kredite mit unverhältnismäßigem Zins vor.
- Wir machen Ansprüche gegen Versicherer geltend, die einen Schadensfall ablehnen oder weniger zahlen als geschuldet.
- Wir betreiben Ansprüche gegen Strom-, Telefon-, Wasser- und Dienstleistungsunternehmen.
- Wir prüfen das spanische Restschuldbefreiungsverfahren (Ley de Segunda Oportunidad), wenn die Schulden nicht mehr tragbar sind.
Womit man meistens zu uns kommt
- Eine Kreditkarte, die seit Jahren bedient wird und deren Schuld nicht sinkt.
- Eine vor Jahren abgeschlossene Hypothek mit Kosten, die vielleicht nicht auf den Kunden entfielen.
- Ein Schadensfall, den der Versicherer mit einer wenig überzeugenden Begründung ablehnt.
- Rechnungen eines Unternehmens für einen Dienst, der vor Monaten gekündigt wurde.
Vor einer Geltendmachung müssen die tatsächlichen Unterlagen eingesehen werden: Vertrag, notarielle Urkunde und Tilgungsplan. Ohne diese Papiere kann Ihnen niemand sagen, ob es etwas geltend zu machen gibt — und wer es Ihnen ohne sie sagt, weiß es nicht.