Was wir tun
- Wir entwerfen und prüfen Verträge, bevor sie unterschrieben werden: Kauf, Darlehen, Miete, Dienstleistung.
- Wir machen unbezahlte Beträge geltend, zunächst außergerichtlich und gerichtlich nur dann, wenn kein anderer Weg bleibt.
- Wir führen Ansprüche aus zivilrechtlicher Haftung für Schäden, die Dritte verursacht haben.
- Wir werden in Fragen des Eigentums, der Grundstücksgrenzen, der Dienstbarkeiten und der Bruchteilsgemeinschaft tätig.
- Wir verhandeln Einigungen, bevor prozessiert wird, und sagen Ihnen deutlich, wann sich ein Prozess nicht lohnt.
Womit man meistens zu uns kommt
- Ein unterschriebener Vertrag mit einer Klausel, die sich jetzt als Problem erweist.
- Geld, das einer Vertrauensperson geliehen und nie zurückgezahlt wurde.
- Ein Schaden, verursacht von einem Nachbarn, einer Baustelle oder einem Unternehmen.
- Eine Erbschaft oder ein gemeinsames Eigentum, das niemand aufzuteilen schafft.
Eine zivilrechtliche Sache kann kurzen Verjährungsfristen unterliegen. Wenn Sie ein förmliches Schreiben, eine Klage oder eine gerichtliche Zustellung erhalten haben, warten Sie mit der Beratung nicht, bis die Frist abläuft.