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Rechtsgebiete

Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir begleiten Unternehmen und Selbstständige schon, bevor es sie gibt: welche Rechtsform passt, wie das Kapital verteilt wird und was an dem Tag geschieht, an dem die Gesellschafter sich nicht mehr einig sind. Die meisten gesellschaftsrechtlichen Konflikte werden in der Satzung gelöst, Jahre bevor sie ausbrechen.

Gläserne Bürotürme aus der Froschperspektive

Was wir tun

  • Wir gründen Gesellschaften und entwerfen Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen.
  • Wir bereiten Handelsverträge vor und prüfen sie: Vertrieb, Lieferung, Handelsvertretung, Vertraulichkeit.
  • Wir beraten beim Unternehmenskauf, bei Kapitalerhöhungen und beim Eintritt neuer Gesellschafter.
  • Wir führen Ansprüche zwischen Unternehmen und gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen.
  • Wir beraten laufend, damit die Entscheidungen von heute nicht das Problem des nächsten Jahres werden.

Womit man meistens zu uns kommt

  • Ein Vorhaben, das starten soll, und die offene Frage, ob sich eine S.L., die Selbstständigkeit oder etwas anderes eignet.
  • Zwei Gesellschafter, die sich verstanden haben und jetzt nicht mehr, ohne eine Vereinbarung, die sagt, was nun gilt.
  • Ein Kunde oder Lieferant, der einen unterschriebenen Vertrag nicht erfüllt.
  • Ein Unternehmen, das verkaufen, kaufen oder einen Investor aufnehmen möchte.

Die Steuer- und Buchführung der Gesellschaft übernimmt eine Steuerberatung, nicht diese Kanzlei. Wir arbeiten mit Ihrer zusammen, oder wir sagen Ihnen, was Sie sie fragen sollten.

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