Was wir tun
- Wir beantragen Zugang zu den zu Ihrem Namen gespeicherten Informationen — der erste Schritt, um zu erfahren, ob eine Ausschreibung besteht und was sie besagt.
- Wir prüfen, ob das Ersuchen des Herkunftslandes mit Artikel 3 der Interpol-Statuten vereinbar ist, der Ersuchen politischer, militärischer, religiöser oder rassistischer Art untersagt.
- Wir bereiten den Überprüfungsantrag an die Kommission zur Kontrolle der Dateien von Interpol (CCF) vor und reichen ihn mit den tragenden Unterlagen ein.
- Wir erklären, welche Wirkungen die Ausschreibung während des Verfahrens hat und welche nicht.
- Wir koordinieren, was die Ausschreibung hier gerade beeinträchtigt: ein ausländerrechtliches Verfahren, ein Visum oder ein laufendes Verfahren.
Womit man meistens zu uns kommt
- Eine Zurückweisung an der Grenze oder an einem Flughafen ohne klare Begründung.
- Ein ausländerrechtliches Verfahren, das stillsteht, ohne dass jemand sagt, warum.
- Der Verdacht, dass ein im Herkunftsland eröffnetes Verfahren politisch motiviert ist.
- Eine Bank, die ein Konto schließt oder seine Eröffnung ablehnt.
Über die Löschung einer Ausschreibung entscheidet die Kommission zur Kontrolle der Dateien von Interpol, nicht die Kanzlei und kein Vermittler. Niemand kann Ihnen diese Löschung zusichern, und wer es tut, verdient Misstrauen. Was wir Ihnen ab der ersten Beratung sagen können, ist, ob Ihr Fall einen vertretbaren Weg hat und welche Unterlagen dafür nötig wären.