Was wir tun
- Wir betreiben Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse sowie deren Verlängerung.
- Wir prüfen, welcher Weg des arraigo zu der jeweiligen Lage passt — falls überhaupt einer passt.
- Wir bereiten Verfahren zum Familiennachzug vor.
- Wir stellen Anträge auf die spanische Staatsangehörigkeit durch Aufenthalt und auf anderen Wegen.
- Wir legen gegen Ablehnungen Rechtsbehelfe im Verwaltungsverfahren und vor den Verwaltungsgerichten ein.
Womit man meistens zu uns kommt
- Ein Ablehnungsbescheid in einer Sprache, die niemand versteht.
- Eine Karte kurz vor Ablauf und eine Verlängerung, die niemand begonnen hat.
- Jahre des Lebens in Spanien ohne Erlaubnis und die Frage, ob es irgendeinen Weg gibt.
- Eine durch Grenzen getrennte Familie und ein Verfahren, dessen Beginn niemand kennt.
Die letzte Entscheidung trifft immer die Behörde: keine Kanzlei kann Ihnen einen stattgebenden Bescheid oder eine Bearbeitungsdauer versprechen, und wer das tut, verdient Misstrauen. In unserer Hand liegt, den Antrag vollständig, gut begründet und fristgerecht einzureichen. Die Vorschriften zum arraigo haben sich vor Kurzem geändert: wenn Sie vor Monaten informiert wurden, fragen Sie erneut nach.