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Rechtsgebiete

Geistiges Eigentum

Das geistige Eigentum schützt, was jemand schafft: ein Lied, einen Text, eine Fotografie, einen Entwurf, ein Programm. Das Recht entsteht mit dem Werk selbst, eine Registrierung ist dafür nicht nötig; was die Registrierung bringt, ist der Nachweis, wer es geschaffen hat und seit wann. Diesen Nachweis bereitet man vor dem Streit vor, nicht danach.

Ein Notenblatt auf den Tasten eines Klaviers

Was wir tun

  • Wir melden Werke beim spanischen Register für geistiges Eigentum (Registro de la Propiedad Intelectual) an und sichern den Nachweis von Urheberschaft und Datum.
  • Wir entwerfen und prüfen Übertragungs-, Lizenz- und Werkbestellungsverträge.
  • Wir gehen gegen die unbefugte Nutzung eines Werkes vor: Abmahnung, Entfernung und, wo begründet, Schadensersatz.
  • Wir bearbeiten Forderungen von Verwertungsgesellschaften und prüfen, ob das Verlangte überhaupt geschuldet ist.
  • Wir sagen Ihnen vor der Unterschrift, welche Rechte Sie abgeben — dort geht in der Regel alles verloren.

Womit man meistens zu uns kommt

  • Ein eigenes Werk, das ohne Erlaubnis im Netz oder in einem Lokal auftaucht.
  • Ein vor Jahren unterschriebener Vertrag, der mehr überträgt als gedacht.
  • Eine Forderung einer Verwertungsgesellschaft, von der niemand weiß, ob sie berechtigt ist.
  • Die Notwendigkeit, schriftlich festzuhalten, wer Urheber ist und was jede Seite mit dem Werk darf.

Das geistige Eigentum schützt die Form, in der eine Idee ausgedrückt wird, nicht die Idee. Und wenn das, was geschützt werden soll, ein Name oder ein Logo ist, dann ist es keine Urheber-, sondern eine Markensache — gewerblicher Rechtsschutz, und ein anderes Amt: Wir sagen Ihnen das schon in der ersten Beratung, auch wenn es uns nicht gelegen kommt.

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