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Ausländerrecht · Aufenthalt von Familienangehörigen

Aufenthalt als Familienangehöriger eines Spaniers, für fünf Jahre bewilligt

Der Bescheid

Wie der Fall geführt wurde

Der Angehörige eines spanischen Staatsbürgers brauchte einen eigenen Aufenthaltstitel. Das Verwandtschaftsverhältnis allein begründet gegenüber der Behörde nichts: Es muss belegt und auf dem richtigen Weg beantragt werden, mit jedem Erfordernis dokumentiert.

Die Kanzlei bereitete den Antrag auf befristeten Aufenthalt als Angehöriger eines spanischen Staatsbürgers vor und reichte ihn im Juli 2026 bei der Ausländerbehörde Madrid ein.

Die Regierungsdelegation bewilligte ihn im August: 37 Tage Bearbeitung — und fünf Jahre Geltung.

Der Bescheid schließt den Weg nicht, er öffnet ihn: Es folgen das Visum beim Konsulat — zu beantragen binnen eines Monats nach Zustellung — und dann, in Spanien, der Termin für die Aufenthaltskarte.

Jeder Fall ist einzigartig: Er hängt von seinen Fakten, seinen Nachweisen und der entscheidenden Stelle ab. Das Ergebnis eines Falls nimmt das Ergebnis keines anderen vorweg, und die hier genannten Fristen sind die dieses konkreten Verfahrens: Sie werden von der Behörde bestimmt, nicht von der Kanzlei.

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