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Ausländerrecht · Außergewöhnliche Umstände

Aufenthalt und Arbeit nach der 21. Zusatzbestimmung — ein 2026 eröffneter Weg (Ägypten)

Der Bescheid

Wie der Fall geführt wurde

Das Königliche Dekret 316/2026 fügte der Ausländerverordnung einen Weg hinzu, den es zuvor nicht gab: den befristeten Aufenthalt aus außergewöhnlichen Umständen nach der einundzwanzigsten Zusatzbestimmung, gedacht für Situationen der Schutzbedürftigkeit. Verabschiedet wurde es am 14. April 2026.

Unser Mandant aus Ägypten, wohnhaft in Madrid, erfüllte die Voraussetzungen dieses Wegs. Das Problem einer nagelneuen Vorschrift: Es gibt keine früheren Verfahren, aus denen man lernen könnte. Jeder Nachweis muss aus dem Normtext selbst entwickelt werden, ohne zu wissen, was die Sachbearbeitung verlangen wird. Die Kanzlei bereitete den Antrag vor und reichte ihn im April 2026 ein.

Die Generaldirektion für Migrationssteuerung bewilligte ihn im September 2026: 125 Tage zwischen Einreichung und Unterschrift.

Der Titel gilt ein Jahr, wirkt ab dem Tag der Antragstellung — nicht ab dem Tag der Bewilligung — und erlaubt, in ganz Spanien zu wohnen und zu arbeiten, angestellt wie selbstständig. Es ist das erste Verfahren auf diesem Weg, das die Kanzlei veröffentlicht.

Jeder Fall ist einzigartig: Er hängt von seinen Fakten, seinen Nachweisen und der entscheidenden Stelle ab. Das Ergebnis eines Falls nimmt das Ergebnis keines anderen vorweg, und die hier genannten Fristen sind die dieses konkreten Verfahrens: Sie werden von der Behörde bestimmt, nicht von der Kanzlei.

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