Der Bescheid
Wie der Fall geführt wurde
Ein rechtmäßig in Spanien lebender Mandant wollte eine minderjährige Angehörige nachholen, die noch im Senegal war. Der Weg dafür ist der Familiennachzug: Der hier Ansässige beantragt den Titel für die Angehörige, und erst wenn er bewilligt ist, kann sie das Visum beantragen und reisen.
Dieses Verfahren entscheidet sich vollständig am Nachweis: Das Verwandtschaftsverhältnis ist zu belegen — und ebenso, dass der Zusammenführende die Voraussetzungen erfüllt: Mittel, Wohnraum, rechtmäßiger Status. Fehlt ein Baustein, fällt der Antrag und das Warten beginnt von vorn. Die Kanzlei reichte im Oktober 2025 bei der zuständigen Regierungsunterdelegation ein.
Der Bescheid kam im Dezember: 58 Tage Bearbeitung.
Der Titel wurde bewilligt, seine Geltung an die Karte des Zusammenführenden gekoppelt und bis 2030 verlängert; er erlaubt die Arbeitsaufnahme, sobald die Minderjährige das Erwerbsalter erreicht. Der Bescheid selbst zeichnet die nächsten Schritte vor: Visum, Einreise und Aufenthaltskarte.
Jeder Fall ist einzigartig: Er hängt von seinen Fakten, seinen Nachweisen und der entscheidenden Stelle ab. Das Ergebnis eines Falls nimmt das Ergebnis keines anderen vorweg, und die hier genannten Fristen sind die dieses konkreten Verfahrens: Sie werden von der Behörde bestimmt, nicht von der Kanzlei.