Der Bescheid
Wie der Fall geführt wurde
Unser Mandant lebte und arbeitete in Barcelona ohne Aufenthaltstitel. Genau für diese Lage gibt es den arraigo sociolaboral: den Weg, der ein in Spanien bereits aufgebautes Leben — Arbeit, Zeit, Wurzeln — in einen rechtmäßigen Aufenthalt mit Arbeitserlaubnis verwandelt.
Die Kanzlei bereitete den Antrag vor und reichte ihn im Oktober 2025 bei der Ausländerbehörde Barcelona ein. Dann geschah, was kein Verfahren gebrauchen kann: Mitten in der Bearbeitung änderte sich die gesamte Verordnung. Das Königliche Dekret 316/2026 trat in Kraft, während die Sache noch offen war.
Ein Normwechsel auf halbem Weg kann ein Verfahren versenken oder in der Schwebe lassen. Dieses wurde bereits nach dem neuen Recht entschieden, unter Anwendung seiner Übergangsbestimmung, und die Regierungsunterdelegation in Barcelona bewilligte den Titel im Mai 2026: 214 Tage Bearbeitung.
Der Ersttitel gilt ein Jahr und erlaubt Arbeit als Angestellter wie als Selbstständiger, in ganz Spanien. Unser Mandant konnte vorher nicht legal arbeiten — jetzt kann er einen Vertrag unterschreiben.
Jeder Fall ist einzigartig: Er hängt von seinen Fakten, seinen Nachweisen und der entscheidenden Stelle ab. Das Ergebnis eines Falls nimmt das Ergebnis keines anderen vorweg, und die hier genannten Fristen sind die dieses konkreten Verfahrens: Sie werden von der Behörde bestimmt, nicht von der Kanzlei.