← Zurück zu den Fällen

Interpol · Auskunft aus den Dateien

Bei INTERPOL überprüft: zu diesem Zeitpunkt keine aus Spanien stammenden Daten

Der Bescheid

Wie der Fall geführt wurde

Der Mandant musste wissen, ob im INTERPOL-Informationssystem Daten über ihn aus Spanien gespeichert sind. Diese Dateien lassen sich nicht online abfragen: Die Anfrage geht schriftlich an die Stelle, die sie führt.

Diese Stelle ist die Kommission zur Kontrolle der INTERPOL-Dateien, das unabhängige Organ, das über diese Daten wacht — und das einzige, das antworten kann. Die Kanzlei stellte den Auskunftsantrag und führte den Schriftwechsel seit März 2026.

Die Antwort kam im August, fünf Monate später: Nach Rückfrage beim Nationalen Zentralbüro von INTERPOL in Spanien waren zu jenem Zeitpunkt im Informationssystem keine aus Spanien stammenden Daten über den Mandanten gespeichert.

Das Schreiben beschreibt den Stand an jenem Tag und stellt es selbst klar: Die Kommission erfasst INTERPOL-Daten, nicht nationale Dateien oder Verfahren — dafür sind die jeweiligen Behörden zuständig. Genau das brauchte der Mandant schwarz auf weiß, und kein Wort mehr.

Jeder Fall ist einzigartig: Er hängt von seinen Fakten, seinen Nachweisen und der entscheidenden Stelle ab. Das Ergebnis eines Falls nimmt das Ergebnis keines anderen vorweg, und die hier genannten Fristen sind die dieses konkreten Verfahrens: Sie werden von der Behörde bestimmt, nicht von der Kanzlei.

Beratung buchen

Erste Seite des Bescheids, persönliche Daten geschwärzt — 1

Weitere Fälle