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Ausländerrecht · Familiennachzug

Familiennachzug: Verlängerung für vier Jahre bewilligt

Der Bescheid

Wie der Fall geführt wurde

Ein über den Familiennachzug erlangter Aufenthaltstitel lief auf sein Ende zu. Eine Verlängerung erledigt sich nicht von selbst: Was den Titel trägt — die familiäre Bindung und die Voraussetzungen des Zusammenführenden — ist erneut und fristgerecht nachzuweisen, mit den Unterlagen, die das Organgesetz 4/2000 und die durch Königliches Dekret 1155/2024 gebilligte Verordnung verlangen. Fällt die Verlängerung, fällt der gesamte Aufenthalt mit ihr.

Die Kanzlei stellte die Unterlagen zusammen, prüfte Stück für Stück auf Lücken und reichte den Antrag im August 2026 bei der Ausländerbehörde Madrid ein.

Die Regierungsdelegation in Madrid entschied im September 2026: 13 Tage nach Einreichung. Sie bewilligte die Verlängerung für vier Jahre.

Der Titel läuft von September 2026 bis September 2030 und erlaubt zu arbeiten, angestellt wie selbstständig, ohne jeden weiteren Verwaltungsschritt. Vier Jahre, in denen das Familienleben nicht mehr an einem Ablaufdatum hängt.

Jeder Fall ist einzigartig: Er hängt von seinen Fakten, seinen Nachweisen und der entscheidenden Stelle ab. Das Ergebnis eines Falls nimmt das Ergebnis keines anderen vorweg, und die hier genannten Fristen sind die dieses konkreten Verfahrens: Sie werden von der Behörde bestimmt, nicht von der Kanzlei.

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