Der Bescheid
Wie der Fall geführt wurde
Das Kind eines rechtmäßig Ansässigen brauchte einen eigenen Aufenthaltstitel. Der Status des Elternteils vererbt sich nicht: Es genügt nicht, dass er selbst in Ordnung ist — der Titel des Kindes muss gesondert beantragt und belegt werden.
Die Kanzlei reichte den Antrag auf befristeten Aufenthalt als Kind eines Ansässigen im Juni 2026 bei der Ausländerbehörde Madrid ein.
Die Regierungsdelegation in Madrid entschied im Juli: 42 Tage Bearbeitung.
Der Titel wurde für fünf Jahre bewilligt, bis Juli 2031. Das Kind hängt nicht länger am Verfahren des Vaters, sondern hat einen eigenen, stabilen Status — ohne Verlängerung vor der Tür.
Jeder Fall ist einzigartig: Er hängt von seinen Fakten, seinen Nachweisen und der entscheidenden Stelle ab. Das Ergebnis eines Falls nimmt das Ergebnis keines anderen vorweg, und die hier genannten Fristen sind die dieses konkreten Verfahrens: Sie werden von der Behörde bestimmt, nicht von der Kanzlei.